Rechtsprechung
BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK
Verwerfung der Revision durch Beschluss (Mitteilung der Gründe für die Revision in der Revisionsbegründung; kein Nachschieben von Gründen; rechtliches Gehör) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 349 Abs 2 StPO, § 356a StPO
Anhörungsrüge aufgrund der Verwerfung der Revision durch Beschluss ohne Angabe einer Begründung - IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Anhörungsrüge
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Zurückweisung der Anhörungsrüge
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Revisionsbegründung in der Gegenerklärung - Nachschieben von Gründen und "OU-Verwerfung”
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 26
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.08.2008 - 3 StR 229/08
Unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Begründung eines …
Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22
In diesem Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 385 mwN). - BGH, 21.11.2019 - 1 StR 563/18
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22
Das gilt auch dann, wenn - erstmals - in einer Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts die Sachrüge näher begründet wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 1 StR 563/18; vom 24. Januar 2019 - 5 StR 619/18). - BGH, 24.01.2019 - 5 StR 619/18
Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22
Das gilt auch dann, wenn - erstmals - in einer Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts die Sachrüge näher begründet wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 1 StR 563/18; vom 24. Januar 2019 - 5 StR 619/18).
- BGH, 02.03.2023 - 5 StR 503/22
Rechtliches Gehör (kein Anspruch auf Begründung der Verwerfung der Revision)
Denn der Beschwerdeführer hat gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2022 - 5 StR 184/22, NStZ-RR 2023, 26; vom 21. November 2019 - 1 StR 563/18). - BGH, 28.11.2023 - 1 StR 311/23
Zurückweisung der Anhörungsrüge eines Verurteilten
In diesem Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (…BGH, Beschlüsse vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08 Rn. 3; vom 23. November 2022 - 5 StR 184/22 Rn. 3).