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   BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22   

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https://dejure.org/2022,35798
BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22 (https://dejure.org/2022,35798)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2022 - 5 StR 184/22 (https://dejure.org/2022,35798)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2022 - 5 StR 184/22 (https://dejure.org/2022,35798)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 349 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK
    Verwerfung der Revision durch Beschluss (Mitteilung der Gründe für die Revision in der Revisionsbegründung; kein Nachschieben von Gründen; rechtliches Gehör)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Revisionsbegründung in der Gegenerklärung - Nachschieben von Gründen und "OU-Verwerfung”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 26
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.08.2008 - 3 StR 229/08

    Unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Begründung eines

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22
    In diesem Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (BGH, Beschluss vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08, NStZ-RR 2008, 385 mwN).
  • BGH, 21.11.2019 - 1 StR 563/18

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22
    Das gilt auch dann, wenn - erstmals - in einer Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts die Sachrüge näher begründet wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 1 StR 563/18; vom 24. Januar 2019 - 5 StR 619/18).
  • BGH, 24.01.2019 - 5 StR 619/18

    Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 23.11.2022 - 5 StR 184/22
    Das gilt auch dann, wenn - erstmals - in einer Gegenerklärung zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts die Sachrüge näher begründet wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 1 StR 563/18; vom 24. Januar 2019 - 5 StR 619/18).
  • BGH, 02.03.2023 - 5 StR 503/22

    Rechtliches Gehör (kein Anspruch auf Begründung der Verwerfung der Revision)

    Denn der Beschwerdeführer hat gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2022 - 5 StR 184/22, NStZ-RR 2023, 26; vom 21. November 2019 - 1 StR 563/18).
  • BGH, 28.11.2023 - 1 StR 311/23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge eines Verurteilten

    In diesem Fall hat der Beschwerdeführer gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar Anspruch darauf, dass das Revisionsgericht seine nachgeschobenen Ausführungen zur Kenntnis nimmt und prüft; er kann jedoch nicht verlangen, dass ihm die Gründe, aus denen seine Beanstandungen für nicht durchgreifend erachtet werden, im Verwerfungsbeschluss mitgeteilt werden (BGH, Beschlüsse vom 21. August 2008 - 3 StR 229/08 Rn. 3; vom 23. November 2022 - 5 StR 184/22 Rn. 3).
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